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Rechtliches

Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Unternehmen können sich auf diese Bedingungen stützen; der Betreiber erhält keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, weil kein Datensatz übertragen wird.

Eine Verarbeitungsvereinbarung zählt, wenn eine Partei personenbezogene Daten für eine andere verarbeitet. Vor der Unterschrift lohnt die genaue Frage, ob das überhaupt geschieht.

Die ehrliche Position: Die Werkzeuge bewerten eine Eingabe und liefern ein Ergebnis. Es gibt kein Konto-Backend, keinen gespeicherten Verlauf, und es wird kein Kundendatensatz an diese Seite übertragen. Dann hält eine Vereinbarung vor allem Rollen und Abwesenheiten fest.

Rollen und Geltungsbereich

  • Das Unternehmen, das seine Mitarbeitenden anleitet, bleibt Verantwortlicher für deren Eingaben und für Entscheidungen aus einem Ergebnis.
  • Der Betreiber dieser Seite handelt nur für die vorübergehende Bearbeitung einer Prüfanfrage als Auftragsverarbeiter, und nur so lange, wie für das Ergebnis nötig.
  • Kein personenbezogener Datensatz der Kunden des Unternehmens wird zur Verarbeitung an diese Seite übertragen, weil die Werkzeuge keine solche Funktion haben.
  • Verlinkt ein Unternehmen ein Werkzeug in eigenen Materialien, bleiben dessen eigene Informationspflichten davon unberührt.
  • Dieses Dokument beschreibt den Betreiber, keine Unternehmensgruppe: Es gibt keine verbundene Stelle, die Daten gesondert erhält.

Subunternehmer und Standorte

  • Hosting: Die Seite wird von einem europäischen Anbieter in der Europäischen Union ausgeliefert, ebenso die statischen Dateien.
  • Leck-Daten: über einen etablierten Dienst zur Leckprüfung bezogen, dessen Nennungspflicht mit den Daten wandert.
  • Passwortprüfung: über einen veröffentlichten Hash-Bereichsdienst; nur ein Teilhash verlässt den Browser, nie das vollständige Passwort.
  • Es gibt kein Werbenetzwerk, keinen Datenhändler und kein Tracking-Skript Dritter auf dieser Seite.
  • Eine aktuelle Liste der Subunternehmer ist auf Anfrage erhältlich; Änderungen werden auf dieser Seite angekündigt, soweit möglich vor Wirksamkeit.

Technische und organisatorische Maßnahmen und ihre Grenzen

  • Transportverschlüsselung bei jeder Anfrage und eine strenge Content-Security-Policy, die Lade- und Kontaktmöglichkeiten der Seite begrenzt.
  • Keine Speicherung von Prüfinhalten: keine Datenbank mit geprüften Links, eingefügten Nachrichten, Adressen oder Nummern.
  • Passwörter verlassen den Browser nie vollständig und werden serverseitig weder protokolliert noch gehasht oder gespeichert.
  • Der Zugang zum Hosting-Konto ist auf den Betreiber beschränkt, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung auf Kontoebene.
  • Was nicht behauptet wird: keine Zertifizierung, kein Prüfbericht, keine unabhängige Bestätigung. Die Maßnahmen sind beschrieben, nicht zertifiziert.

Häufige Fragen

Unterschreiben Sie die AVV-Vorlage eines Kunden?

Für eine Beziehung mit gespeicherten personenbezogenen Daten gibt es heute wenig zu unterschreiben: Nichts wird gespeichert, kein Kundendatensatz verarbeitet. Kontaktieren Sie uns mit dem konkreten Zweck.

Wo werden Daten verarbeitet?

In der Europäischen Union, beim oben beschriebenen Hosting-Anbieter. Extern sind nur der Leckprüfdienst und der Hash-Bereichsdienst beteiligt, beide hier beschrieben.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Es ist eine sachliche Beschreibung der Funktionsweise, geschrieben, damit eine Rechtsabteilung sie schnell prüfen kann. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Geschrieben von Das BaitScan-Team

Zuletzt aktualisiert 16. September 2026

Ergebnisse sind automatische Risikoeinschätzungen auf Basis öffentlicher Indikatoren und Heuristiken.